§ 1 Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber unseren Vertragspartnern für alle Geschäfte und gehen abweichenden Bedingungen unserer Vertragspartner vor, es sei denn, es wurde im Einzelfall ausdrücklich etwas anders vereinbart.

§ 2 Vertraulichkeit

Studien, Pläne, Zeichnungen, Dokumente, Modelle und dergleichen, die von uns übergeben, zugesandt oder online veröffentlich wurden, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen daher weder von einer natürlichen noch juristischen Person, der sie anvertraut wurden, ohne eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von uns, veröffentlicht, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Sie müssen bei erster Anforderung an uns zurückgegeben werden.

§ 3 Nutzungsrecht

Der Vertragspartner versichert, dass er berechtigt ist, Logos, Zeichnungen, technische Zeichnungen und dergleichen, welche er zu reproduzieren wünscht, ohne Vorbehalt und uneingeschränkt auf jegliche Art und Weise zu nutzen.

Im Falle einer betrügerischen Verwendung dieser Logos, Zeichnungen, technischen Zeichnungen und dergleichen stellt der Vertragspartner uns ausdrücklich von jeglicher Haftung frei und verpflichtet sich, alle etwaige entstehende Kosten zu tragen, falls wir von einem Dritten in Anspruch genommen werden.

§ 4 Vertragsabschluss

Wird ein Kostenvoranschlag von uns erstellt, stellt dieser die besonderen Bedingungen des Vertragsangebots dar, wobei diese Bedingungen die vorliegenden allgemeinen Bedingungen ergänzen oder modifizieren können.

§ 5 Lieferfristen

Die Lieferzeiten werden in den besonderen Bedingungen jedes Vertrages festgelegt. Diese Fristen sind unverbindlich.

Der Anspruch auf Ersatz von Verzugsschäden setzt eine vorherige Mahnung voraus.

Im Falle des Verzugs ist der Verzugsschaden auf 5 % der Gesamtsumme der Bestellung begrenzt.

§ 6 Versand

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt die Lieferung ab Werk oder Lager.

Das Transportrisiko trägt der Käufer, auch wenn die Ware gebührenfrei verkauft wird.

Etwaige Vorbehalte sind durch den Käufer dem Spediteur gegenüber unter Beachtung der gesetzlichen Formen und Fristen zu erklären.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor.

Die Übergabe einer Urkunde mit Zahlungsanweisung (Wechsel oder dergleichen) stellt keine Zahlung im Sinne dieser Klausel dar.

Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, sind wir bei Verzug des Käufers mit der Zahlung einer Rate berechtigt, nach vorheriger erfolgloser Mahnung die Herausgabe der Waren zu verlangen.

Diese Bestimmungen lassen den Gefahrübergang auf den Käufer nach den obigen Bestimmungen unberührt, d.h. der Käufer trägt u.a. die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der gelieferten Waren.

§ 8 Zahlung

Sofern nichts Abweichendes vereinbart worden ist, hat die Zahlung des Kaufpreises innerhalb von 45 Tagen zum Monatsende, ohne Abzug von Skonto, auf unser Konto zu erfolgen.

Wir sind berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Gesamtsumme bei der Bestellung zu verlangen.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist, werden Verzugszinsen in Höhe von 12% ab dem ersten Verzugstag ohne vorherige Ankündigung berechnet.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist zusätzlich eine Verzugspauschale von 40 € gemäß Art. D.441-5 des französischen Handelsgesetzbuches geschuldet. Die Geltendmachung sonstiger Verzugsschäden bleibt davon unberührt.

§ 9 Garantie

Die verkauften Waren sind bei Sachmängeln aufgrund eines Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsfehlers über einen Zeitraum von 3 Monaten garantiert.

Dies Garantie ist jedoch ausgeschlossen, wenn:

  • das fehlerhafte Material oder Design vom Käufer stammt,
  • der Mangel auf einer ungenehmigten Änderung der Ware resultiert
  • der Mängel auf die normale Abnutzung der Ware, auf Versäumnis oder mangelnde Montage oder Wartung seitens des Käufers oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist

Es ist ausdrücklich vereinbart, dass die Haftung des Verkäufers für Sachmängel auf die vorgenannten Bestimmungen beschränkt ist; dies gilt insbesondere für versteckte Mängel und immaterielle Schäden.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Im Falle von Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte in Straßburg zuständig; dies gilt auch für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, bei Garantieklagen oder bei Beklagtenmehrheit.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen und dem Vertragspartner gilt ausschließlich französisches Recht.